Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 M 49/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 S 1 StVG, § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 StVG, § 4 Abs 6 StVG, § 46 Abs 1 FeV, § 48 Abs 10 FeV
Rechtswidrigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung auf der Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems bei fehlendem Nachweis einer vorherigen Ermahnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweislast der Behörde für den Zugang einer Ermahnung und Verwarnung
- etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)
Kein Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung!
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ist der Entzug der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und Verwarnung möglich?
Verfahrensgang
- VG Halle, 30.03.2020 - 1 B 148/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 M 49/20
Papierfundstellen
- NJW 2020, 3474
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984
Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken
Begleicht ein Beauftragter behördliche Forderungen gegen einen Inhaftierten, deren Höhe sich in einem geringfügigen bzw. üblichen Rahmen hält, ohne nähere Kenntnis des Zahlungsgrunds, etwa zur Vermeidung von (weiteren) Mahngebühren oder anderweitigen Rechtsnachteilen für den Inhaftierten, erscheint dies weder ungewöhnlich noch lebensfremd (vgl. OVG LSA, B.v. 2020 - 3 M 49/20 - NJW 2020, 3474 = juris Rn. 6). - VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2023 - 3 M 40/23
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zugang des Anhörungsschreibens; Dauer der …
Dagegen ist der Senat davon ausgegangen, dass das Bestreiten des tatsächlichen Zugangs von zwei Schreiben nicht ohne Weiteres als Schutzbehauptung angesehen werden kann (vgl. Beschluss vom 14. August 2020 - 3 M 49/20 - juris Rn. 5). - VG Würzburg, 24.05.2023 - W 6 K 22.1189
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, …
Stellt man dagegen auf den Zeitpunkt des Zugangs der Maßnahme beim Betroffenen ab, so wäre die Verwarnung erst im Juni 2022 nach § 4 Abs. 6 Satz 1 StVG, in Kenntnis des Punktestandes von insgesamt 49 Punkten, ergriffen gewesen, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem Kläger die Fahrerlaubnis wegen § 4 Abs. 6 Satz 1 und 2 StVG nicht mit Bescheid vom 6. Juli 2022 hätte entziehen dürfen (so wohl: OVG LSA, B.v. 14.8.2020 - 3 M 49/20 - juris Rn. 4 ff.; ohne nähere Begründung). - VG Stuttgart, 07.09.2021 - 1 K 3158/21
Maßgeblicher Kenntnisstand der Behörde für Maßnahme nach StVG § 4 Abs 5 S 1